Hinweise zur Mitgliedschaft, zu den Ausbildungs- sowie Verwaltungskosten


Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag für passive Mitglieder beträgt 15,00 €.

Aktive Mitglieder sind nach der aktuellen Vereinssatzung vom
Mitgliedsbeitrag befreit.

Verwaltungsgebühr

Für die sich in der Grundausbildung befindlichen Musiker/-innen ist zusätzlich zu den Kosten der Unterrichtsstunden eine jährliche Verwaltungsgebühr
von 50,00 € zu entrichten.
Diese beinhaltet (z.B. Anmeldungsgebühren, Volksmusikerbundbeitrag, Versicherung, Lehrgangs- bzw. Prüfungsgebühren beim Deutschen Volksmusikerbund, Notenmaterial und Sonstiges). Die Verwaltungsgebühr entfällt nach erfolgreicher Prüfung des Leistungsabzeichen D1.

Teilnahme am Aufbau-/ Jugendorchester

Die Teilnahme am Aufbau- bzw. Jugendorchester erfordert eine ca. 2 jährige musikalische Ausbildung und eine aktive Mitgliedschaft in der Blaskapelle Brenkhausen. In Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden, wenn die Voraussetzungen bereits eher den Erfordernissen entsprechen. Die Entscheidung hierüber treffen ausschließlich die Leiter der Jugendabteilung. Für Musiker die am Aufbau- Jugendorchester teilnehmen und nicht in der Blaskapelle Brenkhausen augebildet werden gilt ebenfalls die Entrichtung der Verwaltungsgebühr (sh. Punkt 2).

Gebührenermäßigung

Bei Geschwistern wird ab dem 2. Kind auf die Verwaltungsgebühr 50% Nachlass gewährt.

Ausbildungskosten

Die Ausbildungskosten der Instrumentalausbildung sind nur für tatsächlich durchgeführte Stunden nach Vereinbarung mit dem Instrumentallehrer längstens jedoch bis zur erfolgreichen Teilnahme an dem Lehrgang Leistungsabzeichen D2 des Deutschen Volksmusikerbundes zu entrichten. Die Ausbildung wird mit dem erfolgreichen Bestehen des Leistungsabzeichen D2 beendet. Diese kann jedoch auf Wunsch zu den gleichen Bedingungen wie bisher weiter fortgesetzt werden.

Unterrichtszeiten

Die Unterrichtszeiten und Unterrichtstage, sowie Ferienzeiten werden von den jeweiligen Ausbildern den Schülern mitgeteilt. (Es gelten im Regefall die Ferien- und Feiertagsregelungen der allgemein bildenden Schulen). Durch andere Umstände ausgefallene Unterrichte werden in der Regel nachgeholt.

Anmeldung / Abmeldung

Die Anmeldung erfolgt mit einem schriftlichen Aufnahmeantrag jeweils
zum 1. Januar eines Jahres und kann auf Wunsch im Jahr des Eintritts rückwirkend erfolgen.
Die Abmeldung vom Unterricht ist jederzeit möglich und ist dem Verein mitzuteilen.